Die Überarbeitung der Entscheidungspraxis des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für queere Verfolgte bringt Geflüchteten den dringend benötigten Schutz im Asylverfahren. Die neue Weisung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Sie reagiert auf die vielen dokumentierten Fälle von Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität und stärkt Standards zum Schutz vor Gewalt, auch vor sexueller Gewalt.
Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seine Entscheidungspraxis für queere Asylbewerber überarbeitet. Dies ist der letzte von vielen lang erwarteten Schritten zur Verbesserung des Schutzes von LGBT-Flüchtlingen in Deutschland. Das Memorandum von Innenministerin Nancy Faeser kodifiziert explizite Standards für den Umgang mit schwulen und transsexuellen Menschen an den Grenzen, in Haftanstalten und im Asylverfahren. Insbesondere wird gefordert, dass Opfer von homophoben sexuellen Übergriffen oder Vergewaltigungen im Zusammenhang mit Vergewaltigungen in vollem Umfang berücksichtigt werden und dass in Fällen, die normalerweise Schutz rechtfertigen würden, davon ausgegangen wird, dass eine Person aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung verfolgt wird.